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BGB § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person

BGB § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person

[ Auszug: Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für d ... ]